§ 1. Anwendungsbereich
Die Geschäftsbedingungen liegen den zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vertraglich vereinbarten und im Leistungsumfang schriftlich definierten Trainings- und Beratungsleistungen zugrunde. Diese Leistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausbildung durch den Auftragnehmer im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt.
§ 2. Besondere Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch eine entsprechende Verpflichtungserklärung zu unterschreiben.
§ 3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Trainings- und Beratungsleistungen des Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählt u.a., dass der Auftraggeber den Auftragnehmer mit allen notwendigen Informationen versorgt, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
§ 4. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 5. Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistungen in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach § 3 obliegende Mitwirkung, so kann der Auftragnehmer für die infolgedessen nicht geleisteten Trainings- und Beratungsleistungen die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu werden. Unberührt bleiben die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen
§ 6. Vertragsdauer und Kündigung
Bei Kündigung eines Workshops oder einer Gruppenveranstaltung durch den Auftraggeber bis vier (4) Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist kostenfrei. Bei Stornierungen bis spätestens zwei (2) Wochen vor Beginn der Veranstaltung muss ein Betrag von 50% des vereinbarten jeweiligen Honorars, bei späterer Kündigung das gesamte vereinbarte jeweilige Honorar in Rechnung gestellt werden. Bei Kündigung einer individuellen Coachingsitzung durch den Auftraggeber bis zwei (2) Wochen vor Beginn des Termins ist kostenfrei. Bei Stornierungen bis spätestens einer (1) Woche vor Beginn des Termins muss ein Betrag von 50% des vereinbarten jeweiligen Honorars, bei späterer Kündigung das gesamte vereinbarte jeweilige Honorar in Rechnung gestellt werden. Maßgebend ist jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Absage beim Auftragnehmer.
§ 7. Haftung
Für Schäden, welche durch den Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Bei Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn er hierdurch mit seiner Leistung in Verzug geraten ist, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen.
§ 8. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Köln.